Donnerstag, 26. Mai 2011

Nebenkostenabrechnung 2011 - wichtige Aspekte
Abrechnungsfrist:
Der Vermieter hält die 12monatige Nebenkostenabrechnungsfrist schon dadurch ein, dass er dem Mieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung übersendet. Ob diese inhaltlich richtig ist, ist nicht entscheidend. Die Abrechnung muss dem Mieter binnen eines Jahres zugehen. Es reicht nicht aus, dass der Vermieter die Abrechnung in dieser Zeit abgesendet hat.
Die 12monatige Ausschlussfrist greift nicht, wenn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat, weil z.B. ein Gebührenbescheid noch fehlt. Sobald alle Unterlagen vorliegen, muss er jedoch die Abrechnung innerhalb von 3 Monaten nachholen.
Rechtsanwälte Kotz - Mietrechtsberatung
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