Verkehrsunfall – Verbringungskosten und UPE-Aufschläge
Der geschädigte Fahrzeugeigentümer kann nach einem Verkehrsunfall den Ersatz der fiktiven Verbringungskosten sowie der UPE-Aufschläge verlangen, wenn beide Schadenspositionen bei der Fahrzeugreparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt angefallen wären (LG Hanau, Urteil vom 09.04.2010, Az: 2 S 281/09).
Rechtsanwälte Kotz – Verkehrsunfallberatung
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