Krankschreibung angedroht – fristlose Kündigung
Droht ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber damit, sich krankschreiben zu lassen, so kann der Arbeitgeber diesen nur dann fristlos kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig erkrankt ist. Geht ein Arbeitnehmer trotz einer ernsthaften Erkrankung arbeiten, die normalerweise zu seiner Arbeitsunfähigkeit führt, so kann er dem Arbeitgeber mitteilen, dass er sich aufgrund seiner Erkrankung krankschreiben läßt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2010, Az: 10 Sa 308/10).
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