Montag, 9. Mai 2011

Fahrterlaubnisentziehung nach Kokainkonsum

Wird durch eine Blutuntersuchung ein Kokainkonsum eines Fahrzeugführers nachgewiesen, so kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde dem Fahrzeugführer auch dann die Fahrerlaubnis entziehen, wenn eine Haarprobenanalyse negativ ausgefallen ist (VG Main, Az.: 3 L 162/11.MZ). Eine Haaranalyse ist nach Ansicht des VG Mainz nicht dazu geeignet, eine Blutprobenuntersuchung zu entkräften.
Rechtsanwälte Kotz Siegen - Verkehrsrecht
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