Dienstag, 31. Mai 2011

Abschlusssatz im qualifizierten Zeugnis: „Alles Gute für die berufliche Zukunft“
Hat der Arbeitgeber als Zeugnisschlussformel den Satz "Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute" verwendet, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass dieser Schlusssatz um die Punkte „alles Gute für die berufliche Zukunft“ oder „Dank für die langjährige Mitarbeit“ ergänzt wird (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 3.2.2011, Az: 21 Sa 74/10).
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