Banken dürfen keine pauschalen Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensvergabe erheben
Sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken pauschale Gebühren für die Bearbeitung von Verbraucherdarlehensverträgen vorgesehen, so sind diese Klauseln unwirksam und die Bank kann keine pauschalen Gebühren für die Bearbeitung verlangen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011, Az: 17 U 192/10). Eine Bank darf insoweit keine pauschalen Gebühren für Leistungen verlangen, die sie lediglich in ihrem eigenen Interesse durchführt.
Rechtsanwälte Kotz Siegen - Bankrecht
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