Montag, 31. August 2015

Unzumutbare Arbeitsbedingungen – Kündigungsgrund für Arbeitnehmer

Herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen an einem Arbeitsplatz, so kann der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigen und erhält trotz seiner Eigenkündigung sofort Arbeitslosengeld und keine Sperrzeit von 12 Wochen (LSG Hessen, Urteil vom 18.06.2009, Az.: L 9 AL 129/08).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Samstag, 29. August 2015

Falschparken – Darf sofort abgeschleppt werden?

Nein! Ein Eigentümer bzw. Parkplatzinhaber darf einen Falschparker im Rahmen des geltenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann sofort Abschleppen, wenn kein milderes Mittel zur Fahrzeugentfernung zur Verfügung steht. Dies ist beispielsweise bei größeren Geschäftsparkplätzen oder auch bei Parkplatzanlagen anzunehmen, die keiner bestimmten Einrichtung oder keinem bestimmten Gebäude zugeordnet werden können, so dass es für den... Eigentümer/Parkplatzinhaber praktisch nicht möglich ist, den Fahrer des rechtswidrig abgestellten Pkw ausfindig zu machen. Kann ein Falschparker hingegen ohne weiteres in der „Nachbarschaft“ ausfindig gemacht werden, so muss der Eigentümer bzw. Parkplatzinhaber versuchen, den Falschparker ausfindig zu machen. Lässt ein Eigentümer bzw. Parkplatzinhaber einen Falschparker sofort abschleppen, ohne einen Versuch unternommen zu haben, ihn ausfindig zu machen, muss er die angefallenen Abschleppkosten selbst tragen (AG Buxtehude, Urteil vom 09.10.2013, Az: 31 C 496/13).

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Freitag, 28. August 2015

Betriebliche Altersvorsorge - Anspruch auf Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Arbeitsentgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen (BAG, Urteil vom 21.01.2014, Az.: 3 AZR 807/11).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 27. August 2015

Fristlose Kündigung bei Herstellung von „Raubkopien“ während der Arbeitszeit

Ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann darin liegen, dass ein Arbeitnehmer privat beschaffte Bild- oder Tonträger während der Arbeitszeit unter Verwendung seines dienstlichen Computers unbefugt und zum eigenen oder kollegialen Gebrauch auf dienstliche „DVD-“ bzw. „CD-Rohlinge“ kopiert. Das gilt unabhängig davon, ob darin zugleich ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt (BAG, Urteil vom 16.07.2015, Az.: 2 AZR 85/15).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 26. August 2015

Verkehrsunfall – Reparaturkosten über 130%-Grenze – Fahrzeugreparatur möglich?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Geschädigte eines Verkehrsunfalls den Ersatz des Reparaturaufwands (Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Entschädigung für den merkantilen Minderwert) bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verlangen, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wird, wie ihn ein Kfz-Sachverständiger zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat. Die Instandsetzung eines beschädigten Fahrzeugs ist in aller Regel wirtschaftlich unvernünftig, wenn die (voraussichtlichen) Kosten der Reparatur mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In einem solchen Fall, in dem das Kraftfahrzeug nicht mehr reparaturwürdig ist, kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur Ersatz der für die Beschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges erforderlichen Kosten, also den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, verlangen. Lässt der Geschädigte sein Fahrzeug dennoch reparieren, so können die Kosten nicht in einen vom Schädiger auszugleichenden wirtschaftlich vernünftigen (bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswerts) und einen vom Geschädigten selbst zu tragenden wirtschaftlich unvernünftigen Teil aufgespalten werden (BGH, Urteil vom 02.06.2015, Az.: VI ZR 387/14).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 25. August 2015

Verkehrsunfall zwischen Radfahrer und freilaufendem Hund - Haftung

Steht der Sturz eines Radfahrers in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit der Begegnung mit einem freilaufenden Hund, besteht ein Anscheinsbeweis für die Verursachung des Sturzes durch den Hund. Wer seinen Hund auf für Radfahrer freigegebenen Wegen frei laufen lässt, handelt sorgfaltswidrig. Das Maß der Fahrlässigkeit erhöht sich, wenn der Hund nicht stets auf Zuruf sofort reagiert oder auf der anderen Wegseite läuft oder seine Leine frei hinter sich herzieht. Passiert der Radfahrer den Hund in langsamer Fahrt, trifft ihn kein Mitverschulden; ein Absteigen und Schieben zwecks Passieren des Hundes kann vom Radfahrer nicht verlangt werden (LG Tübingen Urteil vom 12.05.2015, Az.: 5 O 218/14).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 21. August 2015

Radfahren auf Waldwegen zulässig?

Das Radfahren auf hierfür geeigneten Waldwegen kann verkehrsrechtlich nur dann verboten werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der zu schützenden Rechtsgüter erheblich übersteigt. Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie in Erholungsorten von besonderer Bedeutung (§ 45 Abs. 1a Nr. 3 StVO), in Landschaftsgebieten und Ortsteilen, die überwiegend der Erholung dienen (§ 45 Abs. 1a Nr. 4 StVO), in der Nähe von Krankenhäusern und Pflegeanstalten (§ 45 Abs. 1a Nr. 5 StVO) sowie in unmittelbarer Nähe von Erholungsstätten außerhalb geschlossener Ortschaften (§ 45 Abs. 1a Nr. 6 StVO), wenn dadurch anders nicht vermeidbare Belästigungen durch den Fahrzeugverkehr verhütet werden können. Verkehrszeichen sind allerdings nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 39 Abs. 1, § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO). Von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt (Bay. VGH, Urteil vom 03.07.2015, Az.: 11 B 14.2809).

Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz