Montag, 31. August 2015

Unzumutbare Arbeitsbedingungen – Kündigungsgrund für Arbeitnehmer

Herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen an einem Arbeitsplatz, so kann der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigen und erhält trotz seiner Eigenkündigung sofort Arbeitslosengeld und keine Sperrzeit von 12 Wochen (LSG Hessen, Urteil vom 18.06.2009, Az.: L 9 AL 129/08).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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