Mittwoch, 5. August 2015

Agentur für Arbeit - Auskünfte müssen richtig und unmissverständlich sein

Will ein Arbeitsloser von der Agentur für Arbeit wissen, bis wann ein Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen ist, muss die Antwort vom Mitarbeiter der Agentur für Arbeit klar und deutlich sein. Erfolgt eine solche Auskunft ungenau, muss die Agentur für Arbeit dies gegen sich gelten lassen und kann den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mit der Begründung ablehnen, der Antrag sei zu spät gestellt worden. Ein Arbeitsloser hat gegenüber der Agentur für Arbeit den Anspruch darauf, dass seine Fragen vollständig und richtig beantwortet werden (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 08.07.2015, Az.: S 14 AL 13/15, nicht rechtskräftig).

Sozialrecht – Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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