Donnerstag, 6. August 2015

Kündigung im Kleinbetrieb wegen Altersdiskriminierung unwirksam

Ist bei einer Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin aufgrund von ihr vorgetragener Indizien eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 AGG zu vermuten und gelingt es dem Arbeitgeber nicht, diese Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb unwirksam und führt zur Weiterbeschäftigung.

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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