Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, sollte sich
der Mieter nicht scheuen die Miete zu mindern. Hierbei ist jedoch mit Augenmaß
vorzugehen. Die Höhe der Mietminderung muss in einem angemessen Verhältnis zur
Beeinträchtigung der Mietsache stehen. Hierzu gibt es Mietminderungstabellen
die auf entsprechenden Gerichtsurteilen basieren und eine gute Richtschnur zur
Höhe der Mietminderung bilden. Eine Mietminderungstabelle hilft grob
einzuschätzen, wie hoch eine Mietminderung ausfallen sein darf. Die Bandbreite
reicht von einer geringfügigen Minderung der Miete bei einer defekten
Hausflurbeleuchtung, bis hin zum kompletten Einbehalt der Miete bei
schwerwiegenden Mietmängeln wie etwa einem kompletten Heizungsausfall im
Winter.
Mietrechtsberatung – Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
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