Mittwoch, 19. August 2015

Relaunch der Internetseite www.mietrechtsiegen.de

Die Internetseite www.mietrechtsiegen.de wurde komplett überarbeitet. Die Mietminderungstabelle wurde auf das Jahr 2015 aktualisiert. Ferner wurde die Internetseite für eine Abrufbarkeit per Tablet oder Smartphone optimiert.

Kommt der Vermieter seinen Pflichten nicht nach, sollte sich der Mieter nicht scheuen die Miete zu mindern. Hierbei ist jedoch mit Augenmaß vorzugehen. Die Höhe der Mietminderung muss in einem angemessen Verhältnis zur Beeinträchtigung der Mietsache stehen. Hierzu gibt es Mietminderungstabellen die auf entsprechenden Gerichtsurteilen basieren und eine gute Richtschnur zur Höhe der Mietminderung bilden. Eine Mietminderungstabelle hilft grob einzuschätzen, wie hoch eine Mietminderung ausfallen sein darf. Die Bandbreite reicht von einer geringfügigen Minderung der Miete bei einer defekten Hausflurbeleuchtung, bis hin zum kompletten Einbehalt der Miete bei schwerwiegenden Mietmängeln wie etwa einem kompletten Heizungsausfall im Winter.

Mietrechtsberatung – Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

 

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