Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Freitag, 7. August 2015
Sofortige Scheidung, wenn Kindes- und Ehegattenunterhalt nicht gezahlt wird?
Die Nichtbezahlung von Unterhalt für die Ehefrau und die unterhaltsberechtigten
Kinder kann eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB darstellen,
die dazu berechtigten, sofort die Scheidung einzureichen (OLG Stuttgart,
Beschluss vom 08.08.1978, Az.: 16 WF 200/78 ES). § 1565 Abs. 2 BGB lautet: „Leben
die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden
werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in
der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen
würde.“
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen