Freitag, 7. August 2015

Sofortige Scheidung, wenn Kindes- und Ehegattenunterhalt nicht gezahlt wird?

Die Nichtbezahlung von Unterhalt für die Ehefrau und die unterhaltsberechtigten Kinder kann eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1565 Abs. 2 BGB darstellen, die dazu berechtigten, sofort die Scheidung einzureichen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.1978, Az.: 16 WF 200/78 ES). § 1565 Abs. 2 BGB lautet: „Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.“

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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