Mittwoch, 19. August 2015

Wann liegt eine Bedarfsgemeinschaft bei nicht verheirateten Partnern vor?

Die Annahme einer Bedarfsgemeinschaft bei nicht verheirateten Partnern setzt zwingend das Bestehen eines gemeinsamen Haushalts voraus. Allein das Unterhalten einer Liebesbeziehung unter Beibehaltung getrennter Haushalte ist nicht geeignet, eine Bedarfsgemeinschaft zu begründen, auch wenn die Partner abwechselnd in der Wohnung des anderen Partners übernachten (Sozialgericht Stuttgart, Az.: S 18 AS 4309/14 ER, Beschluss vom 29.08.2014).

Sozialrecht - Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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