Montag, 25. April 2016

Unzumutbare Arbeitsbedingungen – Kündigungsgrund für Arbeitnehmer

Herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen an einem Arbeitsplatz, so kann der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigen und erhält trotz seiner Eigenkündigung sofort Arbeitslosengeld und keine Sperrzeit von 12 Wochen (LSG Hessen, Urteil vom 18.06.2009, Az.: L 9 AL 129/08).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Samstag, 23. April 2016

Fristlose Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen?

Zu prognostizierende Arbeitsunfähigkeitszeiten eines Arbeitnehmers im Umfang von 17,4 Wochen pro Jahr und Entgeltfortzahlungskosten im Umfang von 14,7 Wochen jährlich durch den Arbeitgeber können eine krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber nicht rechtfertigen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2014, Az: 15 Sa 825/13).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 22. April 2016

Erstmaliges Einschlafen am Arbeitsplatz kein Kündigungsgrund

Schläft ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz aufgrund von Übermüdung oder Krankheit ein, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer nicht aus diesem Grunde kündigen, wenn der Arbeitnehmer nicht zuvor wegen „Einschlafens am Arbeitsplatz“ abgemahnt worden ist (ArbG Köln, Urteil vom 19.11.2014, Az: 7 Ca 2114/14).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Mittwoch, 20. April 2016

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall bei Alkoholisierung des Unfallverursachers

Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hängt entscheidend von dem Maß der durch den Unfall verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen beim Geschädigten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen bestimmt. Bei der Schmerzensgeldfestsetzung wirkt sich eine Alkoholisierung des Unfallverursachers schmerzensgelderhöhend aus. Hat der Geschädigte aufgrund des Verkehrsunfalls eine HWS-Distorsion 1. Grades, eine Prellung des Unterarms sowie des Schienbeins erlitten und ist er aufgrund  einer falschen ärztlichen Behandlung mehr als 9 Monate nach dem Unfall immer noch arbeitsunfähig, so ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro angemessen (OLG München, Urteil 21.03.2014, Az.: 10 U 3341/13). Eine falsche ärztliche Behandlung nach einem Verkehrsunfall  wirkt sich bei der Schmerzensgeldbemessung nicht anspruchsmindernd aus.

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 19. April 2016

Verspätung von 13 Minuten – Abmahnung?

Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer wegen einer einmaligen Verspätung von 13 Minuten nicht abmahnen. Zwar liegt aufgrund der Verspätung ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten vor, jedoch muss eine Abmahnung auch immer verhältnismäßig sein. Der Ausspruch einer Abmahnung bei einer einmaligen Verspätung von 13 Minuten ist unverhältnismäßig, da der Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten nur geringfügig ist. Bei einer einmaligen Verspätung von 13 Minuten, kann ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur ermahnen, dass dieser zukünftig pünktlich an seinem Arbeitsplatz zu erscheinen hat (Arbeitsgericht Leipzig, Urteil vom 23.07.2015, Az.: 8 Ca 532/15).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 18. April 2016

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – verspätete Vorlage kann zur Kündigung führen!

Muss ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bereits am ersten Krankheitstag seinem Arbeitgeber vorzulegen, so rechtfertigt die nicht fristgerechte Vorlage eine Abmahnung. Im Wiederholungsfalle, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis sogar fristgerecht kündigen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.10.2009, Az.: 2 Sa 130/09). Nach Ansicht des LAG Schleswig-Holstein stellt die Verletzung der Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, an sich einen wichtigen Grund zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB dar.

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Samstag, 16. April 2016

Wohnungsbrand - Rechte des Mieters gegenüber dem Vermieter

Ein Mieter, der einen Brand in der von ihm angemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, kann die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter über die Mietnebenkosten getragen hat. Der Mieter kann in diesen Fällen sogar die Miete mindern. Den Vermieter trifft nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB die Pflicht, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Diese Pflicht entfällt zwar grundsätzlich, wenn der Mieter den Schaden selbst schuldhaft verursacht hat. Dies gilt aber nicht, wenn eine für den Schaden eintrittspflichtige Wohngebäudeversicherung besteht, deren Kosten auf den Mieter umgelegt worden sind. In diesem Fall ist der Vermieter grundsätzlich gehalten, die Versicherung in Anspruch zu nehmen und den Schaden zu beseitigen (BGH, Urteil vom 19.11.2014, Az.: VIII ZR 191/13).

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Mietminderungstabelle 2016: