Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Samstag, 23. April 2016
Fristlose Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen?
Zu prognostizierende Arbeitsunfähigkeitszeiten eines
Arbeitnehmers im Umfang von 17,4 Wochen pro Jahr und Entgeltfortzahlungskosten
im Umfang von 14,7 Wochen jährlich durch den Arbeitgeber können eine
krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers durch den
Arbeitgeber nicht rechtfertigen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2014,
Az: 15 Sa 825/13).
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