Samstag, 23. April 2016

Fristlose Kündigung bei häufigen Kurzerkrankungen?

Zu prognostizierende Arbeitsunfähigkeitszeiten eines Arbeitnehmers im Umfang von 17,4 Wochen pro Jahr und Entgeltfortzahlungskosten im Umfang von 14,7 Wochen jährlich durch den Arbeitgeber können eine krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber nicht rechtfertigen (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.08.2014, Az: 15 Sa 825/13).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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