Mittwoch, 20. April 2016

Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall bei Alkoholisierung des Unfallverursachers

Die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hängt entscheidend von dem Maß der durch den Unfall verursachten körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen beim Geschädigten ab. Die Schwere dieser Belastungen wird vor allem durch die Stärke, Heftigkeit und Dauer der erlittenen Schmerzen und Funktionsbeeinträchtigungen bestimmt. Bei der Schmerzensgeldfestsetzung wirkt sich eine Alkoholisierung des Unfallverursachers schmerzensgelderhöhend aus. Hat der Geschädigte aufgrund des Verkehrsunfalls eine HWS-Distorsion 1. Grades, eine Prellung des Unterarms sowie des Schienbeins erlitten und ist er aufgrund  einer falschen ärztlichen Behandlung mehr als 9 Monate nach dem Unfall immer noch arbeitsunfähig, so ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 13.000 Euro angemessen (OLG München, Urteil 21.03.2014, Az.: 10 U 3341/13). Eine falsche ärztliche Behandlung nach einem Verkehrsunfall  wirkt sich bei der Schmerzensgeldbemessung nicht anspruchsmindernd aus.

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen