Herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen an einem
Arbeitsplatz, so kann der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis kündigen und
erhält trotz seiner Eigenkündigung sofort Arbeitslosengeld und keine Sperrzeit
von 12 Wochen (LSG Hessen, Urteil vom 18.06.2009, Az.: L 9 AL 129/08).
Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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