Dienstag, 20. Januar 2015

Fahrerlaubnisentziehung wegen Parkverstößen?

Bedenken gegen die Kraftfahreignung eines Führerscheininhabers können ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn dieser über Jahre hinweg immer wieder falsch parkt und damit eine verfestigte gleichgültige Grundeinstellung gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbart. Bei häufigen Parkverstößen eines Führerscheininhabers kann auch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens durch die Führerscheinstelle angeordnet werden (z.B. wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.11.2014, Az.: 10 S 1883/14).



Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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