Samstag, 31. Januar 2015

Fitness-/Sportstudiovertrag – fristlose Kündigung bei Krankheit

Ein Fitness-/Sportstudiovertrag kann auch vorzeitig vor Vertragsablauf gekündigt werden. Die Rechtsprechung hat für eine solche außerordentliche Kündigung u.a. nachfolgende Gründe anerkannt: erhebliche Gesundheitsverschlechterung (ärztliches Attest ist notwendig, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit nicht mehr möglich ist); Wohnungswechsel in eine andere Stadt bzw. weit entfernten Stadtteil; Verlegung/Verkauf des Sportstudios in einen anderen Stadtteil; Schwangerschaft; erhebliche Veränderung bzw. Einschränkung der Öffnungszeiten; Preisänderungen/Erhöhungen (jedoch nicht eine MwSt.-Erhöhung); Schließung wegen Renovierung. Ein Kunde muss bei einer erheblichen Gesundheitsverschlechterung lediglich ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist (BGH, Urteil vom 08.02.2012, Az: XII ZR 42/10).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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