Mittwoch, 21. Januar 2015

Schadensersatz wegen unsachgemäßer Toilettennutzung

Wer in einem Restaurant die Toilette nicht bestimmungsgemäß nutzt und seine Notdurft neben der Toilette oder auf dem Toilettendeckel verrichtet, macht sich gegenüber dem Restaurantbetreiber schadensersatzpflichtig. Die Schadensersatzpflicht umfasst nicht nur die Toiletten-Reinigungskosten, sondern auch den entgangenen Gewinn des Restaurantbetreibers, wenn andere Gäste aufgrund der dreckigen Toilette bzw. des Geruchs das Restaurant wieder verlassen (AG Hannover, Urteil vom 14.01.2014, Az.: 438 C 10337/13).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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