Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, wenn
Männer in ihrer Mietwohnung im Stehen „pinkeln“. Im Fall war der Marmorboden der
Mietwohnung in der Toilette durch Urinspritzer des Mieters abgestumpft und der
Vermieter wollte aus diesem Grunde von dem Mieter 1.900,00 Euro an Schadensersatz
haben. Nach den Ausführungen des Amtsgerichts Düsseldorf ist Urinieren im
Stehen bei Männern sehr weit verbreitet und die diesbezüglichen Gefahren für
Böden sind kaum bekannt. Der Vermieter hätte den Mieter aus diesem Grunde bei
Beginn des Mietverhältnisses auf die diesbezügliche Empfindlichkeit des Bodens
hinweisen müssen (AG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2015, Az.: 42 c 10583/14).
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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