Donnerstag, 22. Januar 2015

Männer dürfen in Mietwohnung auf der Toilette im Stehen „pinkeln“

Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, wenn Männer in ihrer Mietwohnung im Stehen „pinkeln“. Im Fall war der Marmorboden der Mietwohnung in der Toilette durch Urinspritzer des Mieters abgestumpft und der Vermieter wollte aus diesem Grunde von dem Mieter 1.900,00 Euro an Schadensersatz haben. Nach den Ausführungen des Amtsgerichts Düsseldorf ist Urinieren im Stehen bei Männern sehr weit verbreitet und die diesbezüglichen Gefahren für Böden sind kaum bekannt. Der Vermieter hätte den Mieter aus diesem Grunde bei Beginn des Mietverhältnisses auf die diesbezügliche Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen (AG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2015, Az.: 42 c 10583/14).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


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