Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn um 41 km/h (= 1 Monat Fahrverbot) überschritten
und wirkt die Firma bzw. deren Vertreter bei der Ermittlung des Fahrers nicht
ausreichend mit, kann der Firma bzw. deren Vertretern für die Dauer von 12
Monaten eine Fahrtenbuchauflage bzgl. aller vorhandener Firmenfahrzeuge (im
Fall 31 Fahrzeuge) auferlegt werden, wenn es bereits in der Vergangenheit mehrmals
zu Verkehrsverstößen mit den Firmenfahrzeugen gekommen ist, die nicht aufgeklärt
werden konnten (VG Neustadt, Beschluss vom 22.01.2015, Az.: 3 L 22/15.NW).
Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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