Mittwoch, 25. Februar 2015

Handyverbot während der Fahrt: Gilt dies auch für ein iPod?

Geräte wie ein iPod, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, fallen nicht unter den Begriff des Mobiltelefons im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO. Der Begriff des Mobiltelefons ist nicht gesetzlich definiert. Unter einem Mobiltelefon versteht man ein tragbares Telefon, das über Funk mit dem Telefonnetz kommuniziert und daher ortsunabhängig eingesetzt werden kann. Damit fallen Geräte wie das iPod, mit denen man nur über eine Internetverbindung ggf. telefonieren kann, nicht unter den Begriff des Mobiltelefons (AG Waldbröl, Az.: 44 OWI-225 Js 1055/14-121/14. Urteil vom 31.10.2014).
§ 23 Abs. 1a StVO = Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
 
Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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