Donnerstag, 26. Februar 2015

Telefonanbieterwechsel – Unterbrechung des Telefonanschlusses für max. 1 Tag

Die Telefonanschlussunterbrechung bei einem Wechsel des Telekommunikationsanbieters darf nicht länger als einen Kalendertag dauern. Der Gesetzgeber nimmt dabei sowohl den neuen als auch den alten Anbieter in die Pflicht, alle Vorkehrungen für einen weitestgehend unterbrechungsfreien Wechsel zu treffen. Die gesetzlich vorgesehene Bußgeldobergrenze bei Verstößen von Telefonunternehmen gegen die Regelungen zum Anbieterwechsel liegt bei jeweils 100.000 Euro. Die Bundesnetzagentur hat jetzt gegen einen großen deutschen Telekommunikationsanbieter aufgrund von Verstößen gegen die Pflichten beim Anbieterwechsel ein Bußgeld in Höhe von 75.000 Euro verhängt. Bei Problemen während des Anbieterwechsels können sich Verbraucher an die zum Anbieterwechsel geschaffene Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur wenden.

 
Telefonrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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