Samstag, 14. Februar 2015

Umweltplakette/Feinstaubplakette – rechtliche Informationen

Das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette wird mit einem Bußgeld in Höhe von 80,00 € geahndet (seit dem 01.05.2014 gibt es keinen zusätzlichen Punkt mehr in Flensburg). Seit dem 01.07.2014 dürfen zudem nur noch Fahrzeuge mit grüner Umweltplakette, d.h. der Schadstoffgruppe 4, in die Umweltzonen Deutschlands fahren.  

Eine Umweltplakette mit verblasster Schrift wird ungültig, sobald z.B. das Kennzeichen nicht mehr lesbar ist. Der Fahrzeugführer ist für die Gültigkeit der Umweltplakette an seinem Fahrzeug verantwortlich. Ein Fahrzeug verfügt auch dann über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt. Mängel an der Umweltplakette sowie eine fehlende Kennzeicheneintragung können zudem dazu führen, dass man keine neue TÜV-Plakette erteilt bekommt.

Auch das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne (gültige) Umweltplakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013, Az.: 1 RBs 135/13).

Ein Umweltplakettenverstoß kann bei Fahranfängern mit einem Führerschein auf Probe zu weiteren Problemen führen (Aufbauseminar und Probezeitverlängerung).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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