Eine Umweltplakette mit verblasster Schrift wird ungültig, sobald z.B. das
Kennzeichen nicht mehr lesbar ist. Der Fahrzeugführer ist für die Gültigkeit
der Umweltplakette an seinem Fahrzeug verantwortlich. Ein Fahrzeug verfügt auch dann über
keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug
eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen
übereinstimmt. Mängel an der
Umweltplakette sowie eine fehlende Kennzeicheneintragung können zudem dazu
führen, dass man keine neue TÜV-Plakette erteilt bekommt.
Auch
das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne (gültige) Umweltplakette stellt
eine Ordnungswidrigkeit dar (OLG Hamm, Beschluss vom 24.09.2013, Az.: 1 RBs
135/13).
Ein Umweltplakettenverstoß
kann bei Fahranfängern mit einem Führerschein auf Probe zu weiteren Problemen
führen (Aufbauseminar und Probezeitverlängerung).
Bußgeld
Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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