Sonntag, 22. Februar 2015

Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers – Arbeitgeber schaltet Detektiv ein – rechtswidrig?

Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen (Fotos oder Videoaufnahmen) gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber begründen (im Fall 1.000,00 Euro für die rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung).  Der Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eines Arbeitnehmers wird weder dadurch erschüttert, dass sie von unterschiedlichen Ärzten stammen, noch durch eine Änderung im Krankheitsbildes in den Bescheinigungen (BAG, Urteil vom 19.02.2015, Az.: 8 AZR 1007/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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