Mittwoch, 4. Februar 2015

fehlender Betreuungsplatz in Kindertagesstätte - Schadensersatzanspruch

Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe -) hat ein einjähriges Kind bis es drei Jahre alt wird, einen Anspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Weist eine Gemeinde trotz bestehender Bedarfsanmeldungen den Kindern keinen Kinderbetreuungsplatz zu, so begeht sie eine Amtspflichtverletzung, so dass den erwerbstätigen erziehungsberechtigten Eltern ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde zusteht, wenn diese hierdurch einen Verdienstausfallschaden erleiden (LG, Urteil vom 02.02.2015, Az.: 7 O 1455/14; 7 O 1928/14; 7 O 2439/14).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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