Freitag, 29. März 2013

Hausschenkung durch Eltern – Verkauf bei Pflegebedürftigkeit der Eltern?


Übertragen Eltern ihrem Kind unentgeltlich eine Immobilie, so ist das Kind unter Umständen dazu verpflichtet, die geschenkte Immobilie wieder an die Eltern zurück zu übertragen oder zu verkaufen, wenn die Eltern nicht mehr ihren eigenen Lebensunterhalt decken können (z.B. wenn sie in ein Pflegeheim kommen und die Pflegeheimkosten nicht aufbringen können). Der Rückforderungsanspruch ist jedoch ausgeschlossen, wenn seit dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedürftigkeit der Eltern und dem Zeitpunkt der Schenkung 10 Jahre vergangen sind oder der Bedarf der Eltern selbst grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das Kind muss die Immobilie auch nicht zurück übertragen, wenn es unter Berücksichtigung seiner aktuellen Lebensverhältnisse nicht dazu in der Lage ist, das Geschenk herauszugeben, ohne dass sein Unterhalt oder gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber Dritten (Ehefrau, Kinder) gefährdet werden. Das beschenkte Kind hat im vorliegenden Fall erfolgreich die Einrede eines Notbedarfs an der Immobilie geltend gemacht, da die Ehefrau des Kindes auf eine behindertengerechte Wohnung angewiesen war (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.03.2013, Az.: 14c O 205/11).



Immobilienrecht/Sozialrecht – Rechtsanwälte Kotz Kreuztal/Siegen

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Dienstag, 26. März 2013

Schwerbehinderung – Fragerecht des Arbeitgebers

Die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers bzw. einem diesbezüglich gestellten Antrag des Arbeitnehmers ist in einem bestehenden Arbeitsverhältnis jedenfalls nach 6 Monaten, dh. ggf. nach Erwerb des Behindertenschutzes gemäß §§ 85 ff. SGB IX, zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung einer beabsichtigten Kündigung des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 16.02.2012, Az.: 6 AZR 553/10). Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf nach § 85 SGB IX der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Die Zustimmung zur Kündigung beantragt der Arbeitgeber bei dem für den Sitz des Betriebes oder der Dienststelle zuständigen Integrationsamt schriftlich. Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrates oder Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an. Erteilt das Integrationsamt die Zustimmung zur Kündigung, kann der Arbeitgeber die Kündigung nur innerhalb eines Monats nach Zustellung erklären.




Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Abstandsunterschreitung – notwendige Mindest-Messtrecke


Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, liegt eine vorwerfbare Abstandsunterschreitung vor, wenn man auf der Autobahn einem anderen Fahrzeug „nicht nur ganz vorübergehend“ mit einem zu geringen Abstand folgt (BGH, Beschluss vom 05.03.1969, Az.: 4 StR 375/68). Es ist jedoch in der Rechtsprechung umstritten, über welche Strecke man dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auffahren muss, damit man diesem „nicht nur ganz vorübergehend“ mit einem zu geringen Abstand folgt. Das Gesetz selbst enthält keine Vorgaben zur Mindestlänge bzw. Mindestdauer einer Abstandsunterschreitung. Das OLG Hamm (Az.: III 1 RBs 122/12, Beschluss vom 30.08.2012) sieht eine „nicht ganz vorübergehende“ Abstandsunterschreitung erst auf einer Strecke von mindestens 150m als gegeben an (ebenso auch OLG Koblenz, Beschluß vom 10.07.2007, Az.: 1 Ss 197/07; OLG Köln, Urteil vom 28.03.1984, Az.: 3 Ss 456/83; Hentschel/König/Dauer-König Straßenverkehrsrecht 41 Aufl. § 4 StVO Rdn. 22; vgl. auch BayObLG NZV 1994, 241). Wird eine Abstandsunterschreitung auf einer Strecke von unter 150 m festgestellt, so reicht dies nicht aus, um einen vorwerfbaren Abstandsverstoß feststellen zu können (so auch AG Lüdinghausen, Urteil vom 28.01.2013, Az.: 19 OWi-89 Js 1772/12-216/12).
 

Abstandsunterschreitung Voraussetzungen – Rechtsanwälte Kotz

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Montag, 25. März 2013

Ferienwohnung – Mietpreis muss Endreinigungskosten enthalten


Wird eine Ferienwohnung mit einem bestimmten Mietpreis beworben, muss dieser Mietpreis auch die anfallenden Endreinigungskosten der Mietwohnung beinhalten. Der Vermieter muss bei Ferienwohnungspreisangaben den Mietpreis als Endpreis einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile angeben (OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2013, Az.: 6 U 27/12).

 
Reiserecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Sonntag, 24. März 2013

Wohnungsbesichtigung durch Vermieter – Weigerung des Mieters


 
Verweigert ein Mieter dem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung, obwohl dieser die Wohnungsbesichtigung mit angemessener Zeit angekündigt hat oder erteilt der Mieter dem Vermieter in diesem Zusammenhang ein „Hausverbot“ hinsichtlich der Wohnung, kann der Vermieter das Mietverhältnis mit dem Mieter kündigen (Landgericht Oldenburg, Urteil vom 03.08.2012, Az.: 6 S 75/12).

Mietrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Samstag, 23. März 2013

Fristlose Kündigung – muss vorher abgemahnt werden?

Bei der Prüfung, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen. Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen. Dabei lassen sich die Umstände, anhand derer zu beurteilen ist, ob dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung zuzumuten ist oder nicht, nicht abschließend festlegen. Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf. Eine außerordentliche Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar. Beruht die Vertragspflichtverletzung auf einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann. Einer entsprechenden Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des auch in § 314 Abs. 2 iVm. § 323 Abs. 2 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes demnach nur dann nicht, wenn bereits erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten ist, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.2012, Az.: 2 AZR 186/11).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax TraffiPhot-S


Eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung und verwertbare Geschwindigkeitsmessung mit dem Geschwindigkeitsmessgerät Traffipax TraffiPhot-S liegt nicht vor:

- wenn die Koaxialkabel-Schleifen der Traffipax TraffiPhot S - Geschwindigkeitsmessanlage nicht gesondert alle 6 Monate auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft wurden. Ohne gültige Prüfung, die gesondert bescheinigt wird, kann eine einwandfreie Funktion oder ein vorschriftgemäßer Schleifenabstand der Messanlage nicht garantiert werden.

- wenn zu Beginn der Geschwindigkeitsmessung keine Kalibrierungsfotos gefertigt wurden. Durch den Kalibrierungstest wird u.a. die richtige Übertragung und Einblendung der Daten auf dem Negativfilm überprüft, die sonst nicht garantiert werden kann.

- wenn der Messfilm Leerfotos oder sonstige Auffälligkeiten aufweist. Bei Traffipax TraffiPhot S - Geschwindigkeitsmessanlagen darf nur ein bestimmter Anteil aller Messungen während des Messbetriebs annulliert werden. Die diesbezügliche Annullierungsrate wird am Ende jeden Negativfilms entsprechend eingeblendet. Liegt die Annullierungsrate über 20%, ist davon auszugehen, dass die Geschwindigkeitsmessanlage nicht ordnungsgemäß gearbeitet hat.

- wenn das Geschwindigkeitsmessgerät nicht ordnungsgemäß geeicht war bzw. die Eichmarken zum Messzeitpunkt beschädigt waren. Die Eichplomben der Kamera müssen bei Einsetzung und Herausnahme des Messfilms in einem ordnungsgemäßen und unversehrten Zustand sein. Zudem muss vom Film-Entnehmer überprüft werden, ob die Messsensoren im Boden vor der stationären Traffipax TraffiPhot-S-Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Risse aufwiesen bzw. die Laminierung beschädigt war, so dass Feuchtigkeit eindringen konnte (bzw. ob die Vergussmasse im Fahrbahnbelag keine Risse aufwies und Feuchtigkeit eindringen konnte).

- wenn die eingesetzten Messbeamte bei der Geschwindigkeitsmessung und Auswertung der Messfotos nicht über die notwendige Geräteschulung verfügten.

- wenn das Messfoto sonstige Auffälligkeiten aufweist, z.B. ein weiteres Fahrzeug auf dem Messfoto.

Die vorgenannten Punkte und Messfehler führen dazu, dass es sich nicht mehr um eine standardisierte Geschwindigkeitsmessung handelt, so dass die vorgenommene Geschwindigkeitsmessung nicht mehr verwertet werden darf.

Bussgeld / Geschwindigkeitsüberschreitung Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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