Wird eine Ferienwohnung mit einem bestimmten Mietpreis beworben,
muss dieser Mietpreis auch die anfallenden Endreinigungskosten der Mietwohnung
beinhalten. Der Vermieter muss bei Ferienwohnungspreisangaben den Mietpreis als
Endpreis einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer und aller sonstigen
Preisbestandteile angeben (OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2013, Az.: 6 U
27/12).
Reiserecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal


Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen