Private Krankenversicherung: Hinweispflicht des Krankenhauses
bzgl. Kostenübernahmen
Ein Patient, der ein Krankenhaus besucht, in dem - ohne dass
er das weiß - unter einem Dach eine Privatklinik und ein normales „Plankrankenhaus“
betrieben werden, ist durch die Ärzte bzw. das Personal des Krankenhauses darüber
aufzuklären, dass nicht alle anfallenden Kosten von der bestehenden privaten Krankenversicherung
übernommen werden, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der private
Krankenversicherer die Behandlungskosten in der Privatklinik nur in der Höhe
übernimmt, wie sie im „Plankrankenhaus“ angefallen wären (OLG Stuttgart Urteil
vom 08.01.2013, Az.: 1 U 87/12).
Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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