Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Samstag, 23. März 2013
Berufsunfähigkeitsversicherung - Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Berufstätigkeit
Eine Berufsunfähigkeit liegt in einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur dann vor, wenn der Versicherungsnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht mehr zur Fortsetzung seiner zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit imstande ist, sondern auch dann, wenn die bestehenden Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Versicherungsnehmer eine Fortsetzung seiner Berufstätigkeit unzumutbar erscheinen lassen. Dieser Fall ist nicht nur dann gegeben, wenn sich die fortgesetzte Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers angesichts einer drohenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes als Raubbau an der Gesundheit und deshalb überobligationsmäßig darstellt, sondern kommt auch dann in Betracht, wenn andere mit der Gesundheitsbeeinträchtigung in Zusammenhang stehende oder zusammenwirkende Umstände in der Gesamtschau ergeben, dass dem Versicherungsnehmer die Fortsetzung seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann. Eine solche Unzumutbarkeit kann grundsätzlich auch daraus folgen, dass zwar die Erkrankung des Versicherungsnehmers seiner Weiterarbeit vordergründig nicht im Wege steht, ihm dabei aber infolge einer durch die Erkrankung indizierten Medikamenteneinnahme ernsthafte weitere Gesundheitsgefahren drohen (BGH, Beschluss vom 11.07.2012, Az.: IV ZR 5/11).
Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
http://www.versicherungsrechtsiegen.de
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