Ab dem 01.04.2013 wird
Falschparken teurer. Die Parkzeitüberschreitung um bis zu 30 Minuten wird
nunmehr mit einem Bußgeld in Höhe von 10,00 Euro (bisher 5,00 Euro) belegt. Die
Parkzeitüberschreitung bis zu einer Stunde wird mit einem Bußgeld in Höhe von 15,00
Euro (bisher 10,00 Euro), bis 2 Stunden mit 20,00 Euro (bisher 15,00 Euro), bis
3 Stunden mit 25,00 Euro (bisher 20,00 Euro) und über 3 Stunden mit 30,00 Euro
(bisher 25,00 Euro) belegt. Das Zuparken von Feuerwehrzufahrten oder Parken auf
Behindertenparkplätzen wird – nach wie vor - mit einem Bußgeld in Höhe von
35,00 Euro sanktioniert (keine Erhöhung). Das Parken auf Radwegen wird
zukünftig mit einem Bußgeld in Höhe von 20,00 Euro (bisher 15,00 Euro) belegt.
Das Blockieren eines Radweges auf einer Fahrbahn wird nunmehr mit einem Bußgeld
in Höhe von 20,00 Euro (bisher 10,00 Euro) belegt.
Die Bußgelder für Radfahrer werden
ebenfalls zum 01.04.2013 angehoben. Falsches Einbiegen in eine Einbahnstraße
wird nunmehr mit einem Bußgeld zwischen 20,00 Euro – 35,00 Euro belegt (bisher
15,00 Euro bis 30,00 Euro). Die Nichtbenutzung eines Radweges oder Fahrten in
falscher Fahrtrichtung werden mit einem Bußgeld in Höhe von 20,00 Euro (bisher
15,00 Euro) belegt. Fahrten eines Radfahrers ohne Licht werden zukünftig mit
einem Bußgeld in Höhe von 20,00 Euro (bisher 10,00 Euro) belegt.
Bußgeld Siegen/Kreuztal –
Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal

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