Verweigert ein Mieter dem Vermieter eine Wohnungsbesichtigung,
obwohl dieser die Wohnungsbesichtigung mit angemessener Zeit angekündigt hat
oder erteilt der Mieter dem Vermieter in diesem Zusammenhang ein „Hausverbot“
hinsichtlich der Wohnung, kann der Vermieter das Mietverhältnis mit dem Mieter
kündigen (Landgericht Oldenburg, Urteil vom 03.08.2012, Az.: 6 S 75/12).
Mietrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal


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