Freitag, 5. Juli 2013

Arbeitsvertrag – Reichweite einer vereinbarten Ausschlussklausel

Eine zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ist regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen soll. Eine Anwendung auch für die Fälle, die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, ist dagegen regelmäßig gerade nicht gewollt und vereinbart. Anders als bei einer tarifvertraglichen Ausschlussfristen können die Parteien eines Arbeitsvertrages weder die Verjährung bei Haftung wegen Vorsatzes im Voraus durch Rechtsgeschäft erleichtern (§ 202 Abs. 1 BGB) noch die Haftung wegen Vorsatzes dem Schuldner im Voraus erlassen (§ 276 Abs. 3 BGB). Zudem haftet der Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen und Berufsunfähigkeit ausschließlich bei Vorsatz, § 104 Abs. 1 SGB VII. Bei dieser klaren Gesetzeslage ist ohne besondere Anzeichen regelmäßig davon auszugehen, dass die Parteien des Arbeitsvertrages mit einer Ausschlussklausel nicht auch Fragen der Vorsatzhaftung regeln wollten. Im Übrigen wäre auch bei anderem Auslegungsergebnis eine solche arbeitsvertragliche Klausel, anders als eine tarifvertragliche Normativbestimmung, unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Az.: 8 AZR 280/12).



Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Starkes Rauchen – fristlose Kündigung der Mietwohnung?

Nach Ansicht des Amtsgerichts Düsseldorf kann einem Mieter die Mietwohnung durch den Vermieter gekündigt werden, wenn für andere Mieter im Mietobjekt aufgrund des starken Rauchens eine nicht hinnehmbare Geruchsbelästigung (Gefahr des Passivrauchens) besteht (AG Düsseldorf, Az: 24 C 1355/13).

Mietrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Verkehrsunfall – HWS-Distorsion und einmalige ärztliche Behandlung

Erleidet ein Fahrzeugführer aufgrund eines Verkehrsunfalls eine HWS-Distorsion und wird er aufgrund seiner Verletzung einmalig ärztlich behandelt ohne das eine Arbeitsunfähigkeit bestand steht ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von mind. 300,00 Euro zu (OLG München, Urteil vom 26.04.2013, Az: 10 U 4938/12).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Vorerbe wird Vollerbe bei Pflichtteilsforderung


Bestimmt ein Testament, dass die als Vorerbin eingesetzte Ehefrau des Erblassers über den Nachlass frei verfügen kann, wenn mehr als eines der als Nacherben eingesetzten Kinder den Pflichtteil geltend macht, liegt eine durch die Geltendmachung mehrerer Pflichtteile aufschiebend bedingte Vollerbeneinsetzung der Ehefrau vor (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 15 W 112/13, Beschluss 11.04.2013). Ein Nacherbe erwirbt bereits vor dem Nacherbfall mit dem Tod des Erblassers eine unentziehbare und gesicherte Rechtsposition, die in ihrer Gesamtheit ein erbrechtliches Anwartschaftsrecht bildet. Nach allgemeiner Ansicht kann der Nacherbe über sein Anwartschaftsrecht verfügen. Damit wird ihm die Möglichkeit gegeben, analog § 2033 BGB seine Rechtsposition bereits vor Eintritt des Nacherbfalls zu verwerten; aus der analogen Anwendung folgt jedoch, dass der Verfügungsvertrag der notariellen Beurkundung bedarf, § 2033 Abs. 1 S. 2 BGB.

Erbrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Donnerstag, 4. Juli 2013

Reinigung – Haftungsbeschränkungsklausel ist unwirksam

Die Klausel „Der Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt. Achtung: Unsere Haftung kann auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt sein (siehe Nr. 5 AGB). Sie können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z.B. durch Abschluss einer Versicherung, vereinbaren.“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von vielen Reinigungen ist unwirksam. Die Klausel, die bei leicht fahrlässiger Beschädigung des Reinigungsgutes die Höhe der Haftung der Reinigung auf das 15fache des Reinigungspreises beschränkt, benachteiligt den jeweiligen Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Der Reinigungspreis stellt nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofs keinen tauglichen Maßstab für die Begrenzung der Haftung einer Reinigung dar, weil er zu der möglichen Schadenshöhe in keinerlei Relation steht. Die Möglichkeit des Abschlusses einer vom Kunden zu bezahlenden Versicherung stellt zudem keine ausreichende Kompensation dar, weil die AGB-Klausel nicht sicherstellen kann, dass die Reinigung den jeweiligen Kunden auf den Abschluss einer Versicherung hinweist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.07.2013, Az.: VII ZR 249/12).
 

Vertragsrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Dienstag, 2. Juli 2013

Email-Zugang – Wer trägt die Beweislast für den Zugang einer Email?

Eine Willenserklärung geht unter Abwesenden zu, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Eine Email geht insofern zu, wenn sie in die Mailbox des Empfängers oder der des Providers abrufbar gespeichert wird. Die Beweislast für den Zugang der Email kommt demjenigen zu, der sich auf den Zugang der Email beruft. Für den Zugang einer Email kann möglicherweise eine Eingangs- oder Lesebestätigung einen Nachweis erbringen. Ein Ausdruck der Email ohne Eingangs- oder Lesebestätigung reicht für einen Anscheinsbeweis nicht aus. Ein Beweis des ersten Anscheins für den Eingang in die Mailbox des Email-Empfängers ergibt sich auch nicht bereits dann, wenn der Erklärende die Absendung der Email beweisen kann (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.11.2012, Az: 15 Ta 2066/12).
 
 

Internetrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

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Montag, 1. Juli 2013

eBay-Auktion – vorzeitige Beendigung der Auktion bei Sachmangel

Wird der bei dem Internetauktionshaus eBay angebotene Artikel nach dem Einstellen beschädigt, z.B. aufgrund der Unachtsamkeit des Verkäufers beim Staubwischen, so kann der Verkäufer die eBay-Auktion vorzeitig beenden, ohne das ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt (Amtsgericht Krefeld, Urteil vom 07.06.2013, Az.: 5 C 352/12). Das Amtsgericht Krefeld hat im vorliegenden Fall nicht thematisiert, ob der Verkäufer die Beschädigung des angebotenen Artikels zu vertreten hatte. Nach Auffassung des LG Bonn (Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11) ist ein Rücktritt ohne Schadensersatzpflicht des Verkäufers von einer eBay-Auktion nur dann möglich, wenn der Verkäufer die Beschädigung des angebotenen Artikels nicht zu vertreten hat. Zu einer vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion ist ein Verkäufer ebenfalls berechtigt, wenn ihm der angebotene Artikel gestohlen wird (BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10).

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