Freitag, 5. Juli 2013

Starkes Rauchen – fristlose Kündigung der Mietwohnung?

Nach Ansicht des Amtsgerichts Düsseldorf kann einem Mieter die Mietwohnung durch den Vermieter gekündigt werden, wenn für andere Mieter im Mietobjekt aufgrund des starken Rauchens eine nicht hinnehmbare Geruchsbelästigung (Gefahr des Passivrauchens) besteht (AG Düsseldorf, Az: 24 C 1355/13).

Mietrecht Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal



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