Samstag, 6. Juli 2013

Energielieferungsvertrag für Ehewohnung und Trennung der Eheleute

Die im Rahmen eines Bedarfsdeckungsgeschäftes nach § 1357 Abs. 1 BGB wirksam begründete Mitverpflichtung eines Ehegatten aus einem von dem anderen Ehegatten vor der Trennung abgeschlossenen Energielieferungsvertrag für die Ehewohnung endet nicht ohne weiteres schon mit der Trennung oder mit dem Auszug des mitverpflichteten Ehegatten aus der Ehewohnung; dies gilt auch für die nach Trennung oder Auszug verbrauchte Energie (BGH, Beschluss vom 24.4.2013, Az.: XII ZR 159/12).

Rechtsberatung Siegen/Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz

Siegener Straße 104

57223 Kreuztal

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen