Nur bei Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten, die Anlass
zu Zweifeln an der Testierfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der
Testamentserrichtung geben, ist die Hinzuziehung eines psychiatrischen
Sachverständigen vor der Errichtung eines Testaments erforderlich. Allein der
Umstand, dass der Erblasser sich im fortgeschrittenen Stadium einer
Krebserkrankung befunden hat, stellt keinen solchen Anhaltspunkt dar. Auch ein
Testament welches erst wenige Tage vor dem Tod eines krebskranken Erblassers aufgesetzt
wurde, ist daher gültig (OLG Bamberg, Beschluss vom 19.06.2012, Az.: 6 W 20/12).
Erbrecht Siegen / Kreuztal – Rechtsanwälte Kotz
Siegener Straße 104
57223 Kreuztal
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