Sonntag, 16. März 2014

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad als Fahranfänger – Aufbauseminar und Probezeitverlängerung?

 
Begeht man als Fahranfänger mit einem Fahrrad einen Rotlichtverstoß, so wird die Probezeit um 2 Jahre verlängert und man muss ein Aufbauseminar absolvieren. Begeht ein Fahranfänger eine schwerwiegende Zuwiderhandlung die mit einem Bußgeld von über 40,00 Euro geahndet wird und wird ein diesbezüglich ergangener Bußgeldbescheid rechtskräftig, so ist die Verwaltungsbehörde nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG verpflichtet, die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung anzuordnen. Nach § 2 a Abs. 2 Satz 2 StVG ist die Fahrerlaubnisbehörde bei der Entscheidung über Maßnahmen, die gegen den Fahrerlaubnisinhaber zu verhängen sind, auch an die Feststellungen im rechtskräftigen Bußgeldbescheid gebunden (selbst wenn sie nicht zutreffend sind!). Dies hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht zu prüfen hat, ob der Fahrerlaubnisinhaber die Zuwiderhandlung tatsächlich begangen hat oder ob Rechtfertigungsgründe bestehen für die Handlung bestehen. Vielmehr muss die Fahrerlaubnisbehörde die Feststellungen zum Sachverhalt im Bußgeldbescheid zugrunde zu legen. Fahranfänger sollten daher gegen ergangene Bußgeldbescheide bei schwerwiegenden Zuwiderhandlungen, sicherheitshalber erst einmal Einspruch einlegen (Verwaltungsgericht Aachen, Az.: 3 L 571/13, Beschluss vom 28.11.2013).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Freitag, 14. März 2014

Kündigung wegen Rauchgeruchs in der Kleidung

Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der bestehende Rauchverbot in einem Betrieb befolgt, aber kurz vor seinem Arbeitsbeginn eine Zigarette raucht und aufgrund dieser Tatsache nach Rauch riecht, ist treuwidrig und die ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Wenn ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsantritt noch eine Zigarette raucht, gehört dies in die Privatsphäre des Arbeitnehmers und unterfällt seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz, das auch im Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen ist (ArbG Saarlouis, Az: 1 Ca 375/12, Urteil vom 28.05.2013).



Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Donnerstag, 13. März 2014

Wann ist ein Pferde-Kutscher alkoholbedingt fahruntüchtig?

Im Fall wurde ein Kutscher der eine Pferdekutsche mit zwei Pferden mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,98 Promille im öffentlichen Straßenverkehr (ohne irgendwelche Ausfallerscheinungen) geführt hatte angehalten. Es stellt sich in diesem Fall die Frage, ab welchem Alkoholwert eine absolute Fahruntüchtigkeit bei einem Pferde-Kutscher vorliegt. Nach Auffassung des Landgerichts Osnabrück findet auf einen Pferde-Kutscher weder der Grenzwert für Kraftfahrer von 1,1 Promille noch der  Grenzwert für Fahrradfahrer von 1,6 Promille Anwendung. Das OLG Oldenburg ist hingegen der Auffassung, dass der für Kraftfahrzeuge geltende Grenzwert von 1,1 Promille auch auf Pferde-Kutscher anzuwenden ist. Nach Auffassung des OLG Oldenburg muss ein Pferde-Kutscher im Straßenverkehr vielfältige Anforderungen erfüllen. Fahrfehler, wie Verlust des Gleichgewichts, zu locker geführte Leinen oder Fehleinschätzungen einer Verkehrssituation, könnten sich gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer auswirken, so dass er für Kraftfahrzeuge geltende Grenzwert von 1,1 Promille auch auf Pferde-Kutscher anzuwenden ist (OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2014, Az.: 1 Ss 204/13).
 
 

Verkehrsstrafrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Mittwoch, 12. März 2014

Verkehrsunfall beim Öffnen bzw. Schließen der Fahrzeugtür – Haftung

Wer ein- oder aussteigt, muss sich nach § 14 StVO so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Kommt es beim Einsteigen oder Aussteigen aus einem Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so haftet nach Auffassung des Amtsgerichts München dem ersten Anschein zu 100 % derjenige, der zum Ein- bzw. Aussteigen die Fahrzeugtür geöffnet hat. Behauptet der in ein Fahrzeug ein- bzw. aussteigende Verkehrsteilnehmer, dass er den Unfall nicht bzw. nicht mit verursacht hat, so muss er den (Voll-)Beweis für seine Behauptung erbringen (Amtsgericht München, Urteil vom 20.09.2013, Az.: 331 C 12987/13).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Montag, 10. März 2014

Verkehrsunfall mit Verletzungen – Mitverschulden bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt

Legt ein Insasse eines Fahrzeugs während der Fahrt entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO keinen Sicherheitsgurt an und kommt es zu einem unverschuldeten Verkehrsunfall bei dem der Fahrzeuginsasse verletzt wird, so trifft diesen nur dann ein Mitverschulden an den erlittenen Verletzungen, wenn im Einzelfall festgestellt werden kann, dass die erlittenen Verletzungen bei angelegtem Sicherheitsgurt nicht eingetreten oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes des verletzten Fahrzeuginsassen nach § 253 Abs. 2 BGB ist dessen Mitverschulden nicht etwa in der Weise zu berücksichtigen, dass zunächst ein Schmerzensgeld ermittelt wird, wie es ohne das Verschulden des Verletzten angemessen wäre, und sodann eine der Mitverschuldensquote entsprechende Kürzung erfolgt. Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können; ihre Gewichtung ist wesentliche Sache des Tatrichters (OLG München, Urteil vom 07.06.2013, Az.: 10 U 1931/12).

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Datenlöschung durch Arbeitnehmer – fristlose Kündigung

Löscht ein Arbeitnehmer bewusst Daten (im Fall: Adressen von Kunden, vereinbarten Termine sowie die tätigkeitsbezogene E-Mail-Korrespondenz), so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos kündigen. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist ist dem Arbeitgeber in einem solchen Unfall unzumutbar, da der Arbeitnehmer durch sein Verhalten in einem erheblichen Maße gegen seine arbeitsvertraglichen Nebenpflichten eines jeden Arbeitnehmers verstoßen hat. Bei der Frage der Kündigungsbefugnis des Arbeitgebers kommt es nicht darauf an, ob und mit welchem Aufwand ein Teil der gelöschten Daten wiederhergestellt werden konnte sowie ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber für den weiteren Geschäftsablauf die Daten tatsächlich benötigt hat (LAG Hessen, Urteil vom 05.08.2013, Az: 7 Sa 1060/10).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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Mittwoch, 5. März 2014

Wohnungsschlüssel für Schließanlage verloren - Mieterhaftung

Verliert ein Mieter einen Wohnungsschlüssel, der Bestandteil der Schließanlage des Mietshauses ist, hat der Vermieter gegenüber dem Mieter einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Austausch der Schließanlage, wenn der Austausch wegen einer bestehenden Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dieser Schadensersatzanspruch des Vermieters gegenüber dem Mieter ist jetzt jedoch erst dann fällig, wenn die Schließanlage vom Vermieter tatsächlich ausgetauscht wurde. Tauscht der Vermieter die Schließanlage nicht aus, so kann er vom Mieter keinen Schadensersatz fordern (BGH, Urteil vom 05.03.2014, Az.: VIII ZR 205/13).
 
 

Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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