Sonntag, 21. September 2014

Schiffsreise – Ausfall des Reisehöhepunktes - Reisepreisminderung

Bei einer Schiffsreise kann der Ausfall des Höhepunktes der Reise zu einem Reisepreisminderungsrecht von 20 Prozent führen (im Fall Durchfahrt durch Panamakanal bei Nacht), nicht jedoch zu einem Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit. Für die Höhe der Minderungsquote bei einer Schiffsreise ist eine Gesamtbetrachtung der Reise erforderlich. Es sind die einzelnen Programmpunkte zu gewichten und nicht nur die einzelnen Reiseleistungen eines Tages gegenüberzustellen.  Ein Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit wurde im Fall nicht zugesprochen, da die Reise insgesamt nicht beeinträchtigt war (Amtsgericht München, Urteil  vom 17.12.13, Az.: 182 C 15953/13).
 
 

Reiserecht – Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Freitag, 19. September 2014

anonyme nächtliche Anrufe – Schmerzensgeldanspruch

Wird man über einen Zeitraum von fast einem Jahr regelmäßig in der Woche nachts 2- bis 3mal anonym angerufen und führen diese Anrufe zu erheblichen Schlafstörungen, so hat man gegenüber dem Anrufer einen Unterlassungs- und Schmerzensgeldanspruch. Im Fall wurde dem Belästigten ein Schmerzensgeld in Höhe von ca. 1.200,00 € zugesprochen (AG Lübeck, Urteil vom 28.01.1997, Az.: 24 C 2596/96). Wird ein Telefonanschluss missbräuchlich zum „Telefonterror“ (z.B. für anonyme nächtliche Anrufe) benutzt, kann die Telefongesellschaft den jeweiligen Telefonanschluss sperren (AG Bonn, Urteil vom 04.08.1993, Az: 2 C 353/93).
 
 

Telefonrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 18. September 2014

Fahrerlaubnisentziehung wegen Fahrzeugführung unter Cannabiseinfluß im öffentlichen Straßenverkehr?

Die in einem Fall festgestellte Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Cannabis rechtfertigt es nicht bereits, auf eine mehr als einmalige Cannabisaufnahme beim Fahrzeugführer zu schließen, auch wenn es der betroffene Fahrzeugführer unterlässt, sich ausdrücklich auf einen Cannabiserstkonsum zu berufen und die Einzelheiten der fraglichen Drogeneinnahme glaubhaft zu erklären. Gemäß Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV ist derjenige, der gelegentlich Cannabis einnimmt, zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet, wenn Konsum und Fahren getrennt werden. Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass ein Fahrzeugführer, der gelegentlich Cannabis konsumiert, dann nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist, wenn er zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeugs nicht trennen kann und mehrfach unter einem THC-Wert ab 1,0 ng/ml ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt. Der ein- bzw. erstmalige Cannabiskonsum kann in diesen Fällen jedoch nicht mit einem gelegentlichen Cannabiskonsum gleichgesetzt werden (OVG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2014, Az.: 4 Bs 26/14).
 
 

Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Mittwoch, 17. September 2014

Kindergeldbescheid – Einspruchseinlegung per Email unzulässig

Nach der Abgabenordnung (AO) ist ein Einspruch gegen einen behördlichen Bescheid schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift bei der jeweiligen Behörde zu erklären. Eine „Schriftlichkeit“ in diesem Sinne ist nur dann gegeben, wenn sich der Einspruch aus einem vom Einspruchsführer herrührenden Schriftstück ergibt. Nach § 87a Abs. 3 Satz 2 AO ist die elektronische Einspruchseinlegung als Erklärung, für die das Gesetz in § 357 Abs. 1 Satz 1 AO die Schriftform angeordnet hat, zwingend mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Durch dieses besondere elektronische Formerfordernis soll sichergestellt werden, dass die besonderen Zwecke der überkommenen Schriftform im Zeitpunkt der Rechtsbehelfseinlegung auch im modernen elektronischen Rechtsverkehr erfüllt werden. Nur auf diese Art und Weise kann gewährleistet werden, dass der E-Mail neben dem Inhalt der Erklärung auch die Person, von der sie stammt, hinreichend zuverlässig entnommen werden kann. Außerdem wird hierdurch sichergestellt, dass es sich hierbei nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern die E-Mail mit Wissen und Willen des Berechtigten der Behörde zugeleitet worden ist. Ein per normaler Email erklärter Widerspruch gegen einen Kindergeldbescheid ist daher unwirksam (Hessisches Finanzgericht, Az: 8 K 1658/13, Urteil vom 02.07.2014).
 
 

Rechtsberatung Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Dienstag, 16. September 2014

Betrunkener haftet bei Erbrechen im Taxi auf Schadensersatz

Muss ein Betrunkener aufgrund seines Alkoholgenusses während einer Taxifahrt Erbrechen, so muss er dem Taxifahrer die hierdurch entstehenden Reinigungskosten ersetzen. Trinkt ein Mensch Alkohol und ist er nicht in der Lage, die körperlichen Konsequenzen seines Verhaltens zu überschauen, und nutzt anschließend - ohne weitere „Vorkehrungen“ wie einem Beutel o.ä. - ein Taxi, ist er dafür verantwortlich, wenn ihm das Autofahren nicht bekommt und er sich übergeben muss. Anknüpfungspunkt der Haftung des Betrunkenen ist damit nicht das eigentliche Erbrechen, sondern das Einsteigen in das Taxi trotz vorherigen Konsums einer solchen Menge von Alkohol, die der Betrunkene offensichtlich nicht in der Lage war, körperlich zu verkraften (Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.11.2005, Az.: 145 C 37/05).
 
 

Schadensersatzrecht Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Montag, 15. September 2014

Sichtfahrgebot auf Autobahnen – Wie schnell darf man fahren?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf der jeweilige Kraftfahrer auch auf Autobahnen bei Dunkelheit nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis auf seiner Fahrspur halten kann. Für die richtige Wahl der danach zulässigen Geschwindigkeit ist jeder Kraftfahrer selbst verantwortlich Das Sichtfahrgebot gilt jedoch (auch) auf Autobahnen nicht für solche Hindernisse, die gemessen an den jeweils herrschenden Sichtbedingungen erst außergewöhnlich spät (im Fall Reifen- und Fahrzeugteile) erkennbar sind (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 08.01.2014, Az.: 19 U 158/13).
 
 

Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 12. September 2014

Mietvertragskündigung wegen nicht angeleintem Hund

Eine Mieterin, die wiederholt gegen die Pflicht verstößt, ihren Hund anzuleinen und die einen Mitmieter nach einer Attacke durch ihren Hund als Rechtsradikalen beleidigt und versucht mit einem Stock zu schlagen, darf der Vermieter fristlos kündigen (Amtsgericht München, Urteil vom 09.10.2013, Az.: 472 C 7153/13).
 
 
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz