Dienstag, 10. Februar 2015

Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist. Nach § 1 BUrlG setzt die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub neben der Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung auch die Zahlung der Vergütung voraus. Deshalb gewährt ein Arbeitgeber durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben nur dann wirksam Urlaub, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.02.2015, Az.: 9 AZR 455/13).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 9. Februar 2015

Schadensersatz vom Friseur, wegen missglückter Haarfärbung

Vereinbart ein Kunde mit seinem Friseur eine bestimmte Frisur (im Fall einen sog. „Ombré Style“ – hierbei wird der Haaransatz schwarz und die Spitzen im fließenden Übergang lila gefärbt), so muss der Friseur die Kosten für die Haarbehandlung dem Kunden zurückerstatten bzw. kann keine Kosten von dem Kunden verlangen, wenn er die zugesagte Frisur/Färbung nicht erstellen kann. Nimmt der Friseur sodann erfolglose Nachbehandlungen an den Haaren des Kunden vor und werden hierdurch die Haare des Kunden angegriffen, so muss der Friseur dem Kunden sogar noch Schmerzensgeld zahlen (AG Coburg, Urteil vom 19.03.2014, Az.: 12 C 1023/13).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Sonntag, 8. Februar 2015

Relaunch der bekannten Internetseite www.ra-kotz.de

Die Internetseite www.ra-kotz.de der Rechtsanwälte Kotz aus Kreuztal bei Siegen wurde vollständig überarbeitet und neu konzipiert. Schwerpunkte der Überarbeitung  waren die inhaltliche Darstellung der auf der Internetseite veröffentlichten Urteile (über 15.000 Urteile im Volltext) sowie die grundlegende Überarbeitung der visuellen Darstellung der Internetseite. Urteile und juristische Informationen können nunmehr einfacher und schneller durch den jeweiligen Besucher abgefragt sowie ausgedruckt werden.
 
 

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Rechtsanwälte Kotz

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Telefax: 02732/791078

Freitag, 6. Februar 2015

Zurückbehaltungsrecht des Vermieters bei Mietrückständen


Der Vermieter ist während des laufenden Mietverhältnisses nicht dazu berechtigt, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem Mieter - wie etwa der Zahlung der Kaution - seine Leistung aus der Verpflichtung zur Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser zurückzuhalten, um den Mieter zur Zahlung zu bewegen. Auch nach Beendigung des Mietvertrages kann sich aus Treu und Glauben eine nachvertragliche Verpflichtung zur Versorgung mit Wärme, Energie und Wasser ergeben (KG Berlin, Urteil vom 23.10.2014, Az.: 8 U 178/14).
 
 
Mietrecht Siegen/Kreuztal/Olpe
 
 

Mittwoch, 4. Februar 2015

fehlender Betreuungsplatz in Kindertagesstätte - Schadensersatzanspruch

Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe -) hat ein einjähriges Kind bis es drei Jahre alt wird, einen Anspruch auf eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflege. Weist eine Gemeinde trotz bestehender Bedarfsanmeldungen den Kindern keinen Kinderbetreuungsplatz zu, so begeht sie eine Amtspflichtverletzung, so dass den erwerbstätigen erziehungsberechtigten Eltern ein Schadensersatzanspruch gegenüber der Gemeinde zusteht, wenn diese hierdurch einen Verdienstausfallschaden erleiden (LG, Urteil vom 02.02.2015, Az.: 7 O 1455/14; 7 O 1928/14; 7 O 2439/14).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Dienstag, 3. Februar 2015

Wann liegt eine Abstandsunterschreitung im Straßenverkehr vor?

Eine Abstandsunterschreitung kann bereits dann als Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt objektiv pflichtwidrig und subjektiv vorwerfbar den in der Bußgeldvorschrift gewährten Abstand unterschreitet. Feststellungen zu einer „nicht ganz vorübergehenden“ Abstandsunterschreitung bedarf es in diesem Fall nicht. D.h. jede Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Fahrzeug kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Nur bei Verkehrssituationen, wie etwa dem plötzlichen Abbremsen des Vorausfahrenden oder mit einem abstandsverkürzenden Spurwechsel, die kurzzeitig zu einem sehr geringen Abstand führen, ohne dass dies dem Nachfahrenden vorzuwerfen ist, kommt es darauf an, ob nicht nur eine ganz vorübergehenden Abstandsunterschreitung zum vorausfahrenden Fahrzeug vorliegt (OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2014, Az.: 3 RBs 264/14).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Montag, 2. Februar 2015

Firmenfahrzeug – Wann ist eine Fahrtenbuchauflage rechtmäßig?

Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn um 41 km/h (= 1 Monat Fahrverbot) überschritten und wirkt die Firma bzw. deren Vertreter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann der Firma bzw. deren Vertretern für die Dauer von 12 Monaten eine Fahrtenbuchauflage bzgl. aller vorhandener Firmenfahrzeuge (im Fall 31 Fahrzeuge) auferlegt werden, wenn es bereits in der Vergangenheit mehrmals zu Verkehrsverstößen mit den Firmenfahrzeugen gekommen ist, die nicht aufgeklärt werden konnten (VG Neustadt, Beschluss vom 22.01.2015, Az.: 3 L 22/15.NW).
 
 

Bußgeld Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz