Dienstag, 31. März 2015

Relaunch von www.bussgeldsiegen.de

Die Internetseite www.bussgeldsiegen.de wurde vollständig überarbeitet und modernisiert. Zudem wurde ein Online-Bußgeldrechner eingebunden. Mit diesem Bußgeldrechner kann man einfach und schnell die drohende Strafe für begangene Verkehrsverstöße (auch Verkehrsstraftaten) nach dem Bußgeldkatalog 2015 berechnen. Die Nutzung des Bußgeldrechners ist natürlich kostenlos.

 
 
 

Arbeitslosengeld für Student

Ein Student kann Arbeitslosengeld bis zum Beginn der Vorlesungen an der Hochschule beanspruchen, da die Einschreibung an einer Hochschule der Verfügbarkeit nicht entgegensteht. Arbeitslosengeld kann nach den gesetzlichen Vorgaben nur beanspruchen, wer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Diese Verfügbarkeit wird bei Studierenden regelmäßig verneint, weil sie – so die gesetzliche Vermutung - nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Beginnt das Studium für den Studierenden erst mit Beginn der Lehrveranstaltungen, so kann diese Vermutung widerlegt werden (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.02.2015, Az: L 9 AL 148/13).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

Montag, 30. März 2015

EU-Fahrerlaubnis - Gutachtenanordnung nach Alkoholfahrt

Es verstößt nicht gegen den europarechtlichen Anerkennungsgrundsatz, wenn die Fahrerlaubnisbehörde vom Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis ein medizinisch psychologisches Gutachten wegen zweier Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss verlangt, wenn eine der nach nationalem Recht noch verwertbaren Verkehrszuwiderhandlungen vor dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis begangen wurde, der Verkehrsverstoß nach dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis einen Zusammenhang mit dem früheren Verhalten aufweist und von erheblichem Gewicht ist (VG  Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 25.02.2015 Az. 1 K 702/14.NW).
 
 

Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Samstag, 28. März 2015

Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden des Arbeitnehmers

Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz erhält ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nur dann eine Entgeltfortzahlung bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit, wenn ihn bzgl. des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden trifft. Eine Arbeitsunfähigkeit ist durch einen Arbeitnehmer nur dann verschuldet, wenn er in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2015, Az.: 10 AZR 99/14).
 
 

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Freitag, 27. März 2015

Sturz im frisch geputzten Treppenhaus - Schadensersatzansprüche

Wer in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus eines Mietshauses ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, ist selbst schuld und bekommt weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz (AG München, Urteil vom 12.09.2013, Az.:  454 C 13676/11).
 
 

Schadensersatz Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

Donnerstag, 26. März 2015

Wohnungseigentümergemeinschaft ist als Verbraucher anzusehen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist rechtlich als ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB anzusehen. Ihr stehen daher alle gesetzlichen Verbraucherrechte bei abgeschlossenen Verträgen zu. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen, nämlich immer dann, wenn ihr wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit dient. Eine natürliche Person verliert ihre Schutzwürdigkeit als Verbraucher nicht dadurch, dass sie - durch den Erwerb von Wohnungseigentum kraft Gesetzes (zwingend) - Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird (BGH, Urteile vom 25.03.2015, Az.: VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13, VIII ZR 109/14).
 
 

Wohnungseigentumsgesetz Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz


Dienstag, 24. März 2015

DSL-Vertrag: Kündigungsrecht bei zu geringer Übertragungsgeschwindigkeit


Kann der Telekommunikationsunternehmen die vertraglich zugesagte und vereinbarte DSL-Übertragungsgeschwindigkeit für einen DSL-Anschluss nicht bereitstellen, so steht dem jeweiligen Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht des DSL-Vertrages zu (AG Montabaur, Urteil vom 04.08.2008, Az.: 15 C 268/08). Er kann zudem noch weitere Schadensersatzansprüche gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen geltend machen. Vor einer Vertragskündigung sollte der Kunde das Telekommunikationsunternehmen jedoch zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen unter Fristsetzung (z.B. 2-Wochenfrist) auffordern.



Telefonrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz