Die Internetseite www.bussgeldsiegen.de
wurde vollständig überarbeitet und modernisiert. Zudem wurde ein Online-Bußgeldrechner
eingebunden. Mit diesem Bußgeldrechner kann man einfach und schnell die drohende
Strafe für begangene Verkehrsverstöße (auch Verkehrsstraftaten) nach dem
Bußgeldkatalog 2015 berechnen. Die Nutzung des Bußgeldrechners ist natürlich
kostenlos.
Unterblog der Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal mit aktuellen Urteilen und Rechtsinformationen in Kurzform. Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz veröffentlicht tagesaktuelle Urteile und Rechtsinformationen.
Dienstag, 31. März 2015
Arbeitslosengeld für Student
Ein Student kann Arbeitslosengeld bis zum Beginn der
Vorlesungen an der Hochschule beanspruchen, da die Einschreibung an einer
Hochschule der Verfügbarkeit nicht entgegensteht. Arbeitslosengeld kann nach
den gesetzlichen Vorgaben nur beanspruchen, wer den Vermittlungsbemühungen der
Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Diese Verfügbarkeit wird bei
Studierenden regelmäßig verneint, weil sie – so die gesetzliche Vermutung - nur
versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Beginnt das Studium für den
Studierenden erst mit Beginn der Lehrveranstaltungen, so kann diese Vermutung
widerlegt werden (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.02.2015, Az: L
9 AL 148/13).
Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe
Montag, 30. März 2015
EU-Fahrerlaubnis - Gutachtenanordnung nach Alkoholfahrt
Es verstößt nicht gegen den europarechtlichen
Anerkennungsgrundsatz, wenn die Fahrerlaubnisbehörde vom Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis
ein medizinisch psychologisches Gutachten wegen zweier Verkehrszuwiderhandlungen
unter Alkoholeinfluss verlangt, wenn eine der nach nationalem Recht noch
verwertbaren Verkehrszuwiderhandlungen vor dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis
begangen wurde, der Verkehrsverstoß nach dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis einen
Zusammenhang mit dem früheren Verhalten aufweist und von erheblichem Gewicht
ist (VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom
25.02.2015 Az. 1 K 702/14.NW).
Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Samstag, 28. März 2015
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Verschulden des Arbeitnehmers
Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz erhält ein Arbeitnehmer
vom Arbeitgeber nur dann eine Entgeltfortzahlung bei einer bestehenden
Arbeitsunfähigkeit, wenn ihn bzgl. des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit kein Verschulden
trifft. Eine Arbeitsunfähigkeit ist durch einen Arbeitnehmer nur dann
verschuldet, wenn er in erheblichem Maße gegen das von einem verständigen
Menschen in seinem eigenen Interesse zu erwartende Verhalten verstößt. Nur dann
verliert er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem alkoholabhängigen
Arbeitnehmer fehlt es suchtbedingt auch im Fall eines Rückfalls nach einer
Therapie regelmäßig an einem solchen Verschulden (Bundesarbeitsgericht, Urteil
vom 18.05.2015, Az.: 10 AZR 99/14).
Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Freitag, 27. März 2015
Sturz im frisch geputzten Treppenhaus - Schadensersatzansprüche
Wer in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus eines
Mietshauses ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, ist selbst
schuld und bekommt weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz (AG München, Urteil
vom 12.09.2013, Az.: 454 C 13676/11).
Schadensersatz Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
Donnerstag, 26. März 2015
Wohnungseigentümergemeinschaft ist als Verbraucher anzusehen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist rechtlich als ein Verbraucher
im Sinne von § 13 BGB anzusehen. Ihr stehen daher alle gesetzlichen
Verbraucherrechte bei abgeschlossenen Verträgen zu. Die
Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Interesse des Verbraucherschutzes der in
ihr zusammengeschlossenen, nicht gewerblich handelnden natürlichen Personen
regelmäßig einem Verbraucher gleichzustellen, nämlich immer dann, wenn ihr
wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck
abschließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit
dient. Eine natürliche Person verliert ihre Schutzwürdigkeit als Verbraucher
nicht dadurch, dass sie - durch den Erwerb von Wohnungseigentum kraft Gesetzes
(zwingend) - Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird (BGH, Urteile
vom 25.03.2015, Az.: VIII ZR 243/13, VIII ZR 360/13, VIII ZR 109/14).
Wohnungseigentumsgesetz Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte
Kotz
Dienstag, 24. März 2015
DSL-Vertrag: Kündigungsrecht bei zu geringer Übertragungsgeschwindigkeit
Kann der Telekommunikationsunternehmen die vertraglich
zugesagte und vereinbarte DSL-Übertragungsgeschwindigkeit für einen DSL-Anschluss
nicht bereitstellen, so steht dem jeweiligen Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht
des DSL-Vertrages zu (AG Montabaur, Urteil vom 04.08.2008, Az.: 15 C 268/08). Er
kann zudem noch weitere Schadensersatzansprüche gegenüber dem
Telekommunikationsunternehmen geltend machen. Vor einer Vertragskündigung
sollte der Kunde das Telekommunikationsunternehmen jedoch zur Erbringung der
vertraglich geschuldeten Leistungen unter Fristsetzung (z.B. 2-Wochenfrist) auffordern.
Telefonrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz
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