Dienstag, 31. März 2015

Arbeitslosengeld für Student

Ein Student kann Arbeitslosengeld bis zum Beginn der Vorlesungen an der Hochschule beanspruchen, da die Einschreibung an einer Hochschule der Verfügbarkeit nicht entgegensteht. Arbeitslosengeld kann nach den gesetzlichen Vorgaben nur beanspruchen, wer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Diese Verfügbarkeit wird bei Studierenden regelmäßig verneint, weil sie – so die gesetzliche Vermutung - nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Beginnt das Studium für den Studierenden erst mit Beginn der Lehrveranstaltungen, so kann diese Vermutung widerlegt werden (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.02.2015, Az: L 9 AL 148/13).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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