Freitag, 13. März 2015

Hund darf nicht im Auto gelassen werden……..

Ein Hundehalter darf seinen Hund während seiner Arbeitszeit/Arbeitstätigkeit nicht in seinem Auto halten/einsperren. Ein Kraftfahrzeug ist für die Unterbringung eines Hundes nicht geeignet. Dabei steht im Vordergrund, dass der Hund sich nur eingeschränkt und nicht spontan in einem Fahrzeug bzw. einer engen Hundebox bewegen kann. Auf die individuelle Situation, z.B. ob der Hundehalter seinen Hund in seinen Arbeitspausen bewegt, kommt es nicht an (VG Stuttgart, Urteil vom 12.03.2015, Az: 4 K 2755/14).
 
 

Rechtsberatung Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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