Wer in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus eines
Mietshauses ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, ist selbst
schuld und bekommt weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz (AG München, Urteil
vom 12.09.2013, Az.: 454 C 13676/11).
Schadensersatz Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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