Freitag, 27. März 2015

Sturz im frisch geputzten Treppenhaus - Schadensersatzansprüche

Wer in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus eines Mietshauses ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, ist selbst schuld und bekommt weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz (AG München, Urteil vom 12.09.2013, Az.:  454 C 13676/11).
 
 

Schadensersatz Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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