Mittwoch, 11. März 2015

Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren

Beim Rückwärtsfahren mit einem Fahrzeug ist stets eine besondere Sorgfalt zu beachten. Das Zurücksetzen eines Fahrzeuges stellt einen gefährlichen Verkehrsvorgang dar, so daß der Fahrer alle zur Vermeidung schädlicher Folgen erforderlichen Maßnahmen treffen muß. Der Fahrer hat sich, bevor er die Rückwärtsbewegung beginnt, davon zu überzeugen, daß auch solche Teile des Weges, den er rückwärts befahren will, von Hindernissen frei sind, die er im Rückspiegel oder durch ein Zurückschauen nicht sehen kann. Je nach den Sichtverhältnissen muss der Fahrzeugführer vor der Rückwärtsfahrt um sein Fahrzeug herumgehen oder den rückwärtigen Verkehrsraum begehen. Verstößt er hiergegen, haftet er bei einem Verkehrsunfall zu 100 % (OLG Hamm, Urteil vom 10.01.1978, Az:  9 U 209/77).



Verkehrsunfall Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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