Wurde bei einem Fahrzeugneuwagenkaufvertrag (im Fall ein
Lexus für mehr als 117.000 Euro) vereinbart, dass das Fahrzeug über einen fest
installierten und beleuchteten Aschenbecher verfügt und verfügt das gekaufte
Fahrzeug sodann nur über eine Aschenbecherdose in einem Getränkehalter in der
Mittelkonsole, so dass in der Dunkelheit wegen der fehlenden Beleuchtung nicht
„abgeascht“ werden kann, ohne das Fahrzeug zu verschmutzen und die Zigarette während
der Fahrt nicht abgelegt werden kann, so kann der Fahrzeugkäufer vom
geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten (OLG Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015, Az.:
13 U 73/14).
Autorecht Rechtsanwälte Kotz – Siegen/Kreuztal/Olpe

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