Montag, 16. März 2015

Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages wegen eines fehlenden Aschenbechers

Wurde bei einem Fahrzeugneuwagenkaufvertrag (im Fall ein Lexus für mehr als 117.000 Euro) vereinbart, dass das Fahrzeug über einen fest installierten und beleuchteten Aschenbecher verfügt und verfügt das gekaufte Fahrzeug sodann nur über eine Aschenbecherdose in einem Getränkehalter in der Mittelkonsole, so dass in der Dunkelheit wegen der fehlenden Beleuchtung nicht „abgeascht“ werden kann, ohne das Fahrzeug zu verschmutzen und die Zigarette während der Fahrt nicht abgelegt werden kann, so kann der Fahrzeugkäufer vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten (OLG Oldenburg, Urteil vom 10.03.2015, Az.: 13 U 73/14).
 
 

Autorecht Rechtsanwälte Kotz – Siegen/Kreuztal/Olpe

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