Montag, 23. März 2015

Vorsicht - Schmerzensgeld und Schadensersatz im Berufsausbildungsverhältnis


 Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 19.03.2015, Az.: 8 AZR 67/14).

Arbeitsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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