Dienstag, 24. März 2015

DSL-Vertrag: Kündigungsrecht bei zu geringer Übertragungsgeschwindigkeit


Kann der Telekommunikationsunternehmen die vertraglich zugesagte und vereinbarte DSL-Übertragungsgeschwindigkeit für einen DSL-Anschluss nicht bereitstellen, so steht dem jeweiligen Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht des DSL-Vertrages zu (AG Montabaur, Urteil vom 04.08.2008, Az.: 15 C 268/08). Er kann zudem noch weitere Schadensersatzansprüche gegenüber dem Telekommunikationsunternehmen geltend machen. Vor einer Vertragskündigung sollte der Kunde das Telekommunikationsunternehmen jedoch zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen unter Fristsetzung (z.B. 2-Wochenfrist) auffordern.



Telefonrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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