Montag, 30. März 2015

EU-Fahrerlaubnis - Gutachtenanordnung nach Alkoholfahrt

Es verstößt nicht gegen den europarechtlichen Anerkennungsgrundsatz, wenn die Fahrerlaubnisbehörde vom Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis ein medizinisch psychologisches Gutachten wegen zweier Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkoholeinfluss verlangt, wenn eine der nach nationalem Recht noch verwertbaren Verkehrszuwiderhandlungen vor dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis begangen wurde, der Verkehrsverstoß nach dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis einen Zusammenhang mit dem früheren Verhalten aufweist und von erheblichem Gewicht ist (VG  Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 25.02.2015 Az. 1 K 702/14.NW).
 
 

Verkehrsrecht Siegen/Kreuztal/Olpe – Rechtsanwälte Kotz

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