Samstag, 14. März 2015

Gewährleistungsausschluss im privaten Fahrzeugverkaufsvertrag

Enthält ein Fahrzeugkaufvertrag in den in den Vertragsbedingungen (sog. AGBs) Klauseln, nach denen  die Haftung des Fahrzeugverkäufers auch für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen ist, so ist der im Fahrzeugkaufvertrag vereinbarte Gewährleistungsausschluss unwirksam und der Fahrzeugkäufer kann Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeugverkäufer geltend machen (BGH, Urteil vom 04.02.2015, Az.: VIII ZR 26/14). Private Fahrzeugverkäufer sollten daher genau darauf achten, was für ein Kaufvertragsformular sie verwenden.
 
 

Autorecht – Rechtsanwälte Kotz Siegen/Kreuztal/Olpe

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